Steuerlexikon

Krankenhaus

Krankenhäuser zählen zu den Einrichtungen, die der Förderung der Gesundheitspflege dienen und sind daher nach § 67 AO als gemeinnützig anzusehen. Im Bereich der Betreuung und Versorgung von Kranken sowie der Notfallmedizin fördern Krankenhäuser das Gesundheitswesen. Arbeitsmedizinische Zentren sowie Ambulante Versorgungszentren lassen sich ebenfalls darunter subsumieren.