Steuerlexikon

Lektoriat

Werden Texte, Aufsätze, Manuskripte oder Reden lektoriert, fällt ein normaler Umsatzsteuersatz von 19 % an, da keine redaktionelle Bearbeitung erfolgt und die Urheberschaft nicht durch den eigentlichen Urheber an den Lektor übertragen wird. Im Übrigen wird die Tätigkeit regelmäßig als freiberuflich zu qualifizieren sein, wenn kein eigenes Lektoriat im Sinne eines Gewerbes geführt wird.