Steuerlexikon
Lifo-Methode
Die Last-in-first-out-Methode (Lifo) wird verwendet, um gleichartige Wirtschaftsgüter zu bewerten. Der Methode liegt die Unterstellung zugrunde, dass das zuerst angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut auch zuerst verbraucht oder verkauft wird. Daher wird die Methode insbesondere zur Bewertung von Vorratsvermögen verwendet. Allerdings kann die Methode nur Anwendung finden, wenn das Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet ist nach § 5 EStG und die Methode auch den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entspricht. Wenn man sich für die Methode in einer Bilanz entscheidet, gilt die Wahl spiegelbildlich auch für die andere Bilanz. Das heißt die Methode muss einheitlich in Steuer- und Handelsbilanz angewendet werden. Die Gleichartigkeit der Wirtschaftsgüter bemisst sich nach den Grundsätzen der kaufmännischen Gepflogenheiten, der kaufmännischen Sitte, der marktüblichen Produktklassifizierungen und der allgemeinen Verkehrsanschauung.