Steuerlexikon

Lineare Abschreibung

Unter linearer Abschreibung ist eine Abschreibungsmethode zu verstehen bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in gleich hohen Beträgen auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt werden i.S.d. § 7 Abs. 1 EStG. Der Gedanke hinter dieser Abschreibungsmethode beruht auf der Annahme einer gleichmäßig – also linear – verlaufenden Wertminderung des Wirtschaftsgutes. Wird als eine Maschine für 100.000 € angeschafft und ist eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgesehen, beträgt der AfA-Satz dementsprechend zehn Prozent und eine Abschreibung von 10.000 € pro Jahr. Diese Abschreibung gilt auch für immaterielle und unbewegliche Wirtschaftsgüter, welche eine Abnutzung unterliegen, wenn sie keine Gebäude darstellen. Außenanlagen können daher auch unter die Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG fallen. Für Gebäude gelten gesonderte Vorschriften.