Steuerlexikon
Lohnzuschläge
Für die Arbeit an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten gewähren Arbeitgeber einen sog. Lohnzuschlag. Dazu werden die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gezählt. Diese Zuschläge sind steuerfrei, wenn sie den Grundlohn des Arbeitnehmers zum einem gesetzlich normierten Prozentteil nicht übersteigen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Zuschläge gibt es in Deutschland nur bedingt. Das Gesetz sieht lediglich einen verpflichtenden Zuschlag oder Freizeitausgleich für die Nachtarbeit vor.