Steuerlexikon

Mantelkauf

Unter dem Begriff Mantelkauf ist der Kauf einer vermögenslosen, i.d.R. nicht mehr betriebenen Körperschaft zu verstehen, die sich nach dem Erwerb mit einem neuen Unternehmensgegenstand wirtschaftlich betätigt. Der „inhaltsleere Mantel“ der mittlerweile nicht mehr bestehenden Körperschaft wird in der Regel erworben, um die angesammelten Verluste auszunutzen. Nach (überholter) Auffassung der Rechtsprechung musste die Körperschaft, die den Verlust erzielt wirtschaftlich identisch mit der Körperschaft sein, die den Verlust geltend macht. Diese Beschränkung wurde aufgegeben und ein Gestaltungsmissbrauch verneint.