Steuerlexikon
Maßgeblichkeitsgrundsatz
Der Maßgeblichkeitsgrundsatz besagt, dass die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich ist. Im Ergebnis folgt daraus, dass die in der Handelsbilanz gewählte Abschreibungsmethode – linear oder degressiv – und die betriebliche Nutzungsdauer auch für die Steuerbilanz bindend sind. Es kann jedoch mitunter sinnvoll sein in der Handelsbilanz von den Prozentsätzen in § 7 EStG nach oben abzuweichen, da ggf. eine höhere Prozentzahl den Wertverlust besser widerspiegelt. In einer solchen Ausnahme kann der Satz in der Handelsbilanz von der Steuerbilanz abweichen. Allerdings gelten manche handelsrechtlichen Wahlrechte im Steuerrecht nicht und sind unzulässig. So kommt für die Steuerbilanz eine progressive AfA-Methode nicht in Betracht.