Steuerlexikon
Meisterkurs/Meisterprüfung
Wenn der Steuerpflichtige an einem Meisterkurs teilnimmt bzw. eine Meisterprüfung ablegt, stellt dies eine beruflich veranlasste Weiterbildung dar. Die Aufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. In technischen Betrieben übernimmt oftmals der Arbeitgeber die Kosten für Aufwendungen im Rahmen des Meisterkurses. Damit sind diese für den Arbeitnehmer steuerfrei.