Steuerlexikon

Mergers & Acquisitions

Darunter ist der Sammelbegriff für eine Geschäftsparte aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht insbesondere bei Großkanzleien zu verstehen. Diese wird kurz mit M&A abgekürzt. Bei Banken gehört dieser Bereich zum Corporate Finance. Fusionen, Unternehmensübergänge, Unternehmenskäufe oder Spin-offs zählen beispielsweise zu diesem Geschäftsbereich. Due Dilligence ist untrennbar mit diesem Bereich verbunden.