Steuerlexikon

Mietkautionskonto

Die Mietkaution muss auf einem Konto zum üblichen Zinssatz angelegt werden gem. § 551 BGB. Die Zinsen stehen nicht dem Hausverwalter oder Eigentümer der Immobilie zu, sondern kautionsgebenden Mieter. Dieser hat die Zinsen auch zu versteuren. Auf die Zinsen fällt die im Jahr 2009 eingeführte Abgeltungssteuer. Derzeit beträgt dieses pauschal 25 %. Allerdings kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden, damit die Zinsen bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei bleiben. Wenn durch den Steuerpflichtigen kein Auftrag gestellt wird – oder die Einnahmen über dem Höchstbetrag liegen – muss die Bank bzw. das Kreditinstitut den Zinsabschlag einbehalten und an das Finanzamt abführen.