Steuerlexikon
Mittagsheimfahrt
Wenn der Arbeitnehmer mittags nach Hause fährt, um beispielsweise die Kinder von der Schule zu holen oder um Mittag zu essen, sind die Kosten für die Mittagsheimfahrt nicht steuerlich zu berücksichtigen. Es kann immer nur eine Fahrt pro Arbeitstag steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings können Arbeiternehmer, die einen bestimmten Behinderungsgrad nachweisen können und nicht selbst in der Lage sind ein Fahrzeug zu führen, eine zusätzliche Fahrt zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz ansetzen. Außerdem kann bei einem Behinderungsgrad ab 70 der individuelle Kilometersatz für die Strecke angesetzt werden, d.h. es werden die tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt.