Steuerlexikon

Mittelbare Grundstücksschenkung

Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn ein Geldbetrag unter der Auflage verschenkt wird, dass mit dem Geld ein Grundstück oder eine Immobile erworben werden soll. Folglich ist ein Grundstück der Schenkungsgegenstand und nicht der Geldbetrag. Steuerlich relevant wird eine mittelbare Grundstücksschenkung bei der Eigenheimzulage, denn diese wird nur gewährt, wenn das Grundstück selbst erworben wird. Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung wurde das Grundstück allerdings gerade nicht selbst erworben, sondern geschenkt. Damit ist eine Eigenheimzulage ausgeschlossen. Ebenfalls nachteilig wirkt sich die Schenkung auf die Abschreibung des Gebäudes aus, da von der Bemessungsgrundlage der geschenkte Betrag abgezogen werden muss. Allerdings kann sich die Schenkung günstig hinsichtlich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts auswirken, da nicht der Geldbetrag, sondern die erworbene Immobilie der Steuerlast unterliegt.