Steuerlexikon

Motorrad

Die Deklarierung des Motorrades als Dienstfahrzeug ist möglich und unterliegt den identischen Steuerregelungen wie das Auto. D.h. auch beim Motorrad ist grds. die Ein-Prozent-Regelung anzuwenden, wenn auch eine private Nutzung vorgenommen wird. Im Einzelfall gilt es dann abzuwägen, ob die Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuch-Methode günstiger und praktikabler ist. Allerdings wird das Motorrad regelmäßig ein Zweitfahrzeug darstellen. Arbeitnehmer können die Fahrt mit dem Motorrad über die Werbungskosten nur dann geltend machen, wenn der Arbeitgeber nicht bereits die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz trägt.