Steuerlexikon

Musterverfahren

Unter einem Musterverfahren versteht die Finanzverwaltung ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren von weitreichender Bedeutung. Dazu zählen Beispiele die Verfahren zur Pendlerpauschale oder dem Arbeitszimmer. Akzeptiert das Finanzamt ein solches Musterverfahren ergeht der Steuerbescheid vorläufig und ein Einspruch ist demnach nicht mehr erforderlich. Mangels Rechtsschutzbedürfnis wäre ein Einspruch gegen einen vorläufigen Steuerbescheid unzulässig.