Steuerlexikon

Mutter-Tochter-Richtlinie

Das Ziel dieser EU-Richtlinie ist die Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaft – insbesondere in Bezug auf deren Gewinnausschüttungen – so zu regeln, dass diese im Ergebnis steuerneutral erfolgen kann. Insbesondere sollen sich dadurch keine Benachteiligungen im EU-Binnenmarkt für unterschiedliche Unternehmen eines Konzerns ergeben, die in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ansässig und tätig sind. Somit soll eine ausländische Tochtergesellschaft nicht gegenüber der inländischen Muttergesellschaft benachteiligt werden. Regelmäßig resultieren diese Benachteiligungen insbesondere aus der möglichen Doppel- oder sogar Dreifachbelastung der von der Tochtergesellschaft erzielten Gewinne, wenn diese wiederum an die zugehörige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden.