Steuerlexikon
Neue Tatsachen
Als Tatsache im Sinne des Steuerrechts ist jeder Sachverhalt zu verstehen, der ein Bestandteil eines Steuertatbestandes sein kann. Nach § 173 AO ist ein Steuerbescheid zu korrigieren bzw. aufzuheben, wenn nachträgliche neue Tatsachen zu einer niedrigeren bzw. höheren Steuer führen. Dem Steuerschuldner darf kein grobes Verschulden für das nachträgliche Bekanntwerden der neuen Tatsachen treffen. Schätzungen oder Vermutungen zählen nicht zu den Tatsachen.