Steuerlexikon

Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung kann sich für Personen lohnen, die zwar nur geringe Einkünfte (z.B. Mini-Jobs) erzielen, aber hohe Erträge aus Kapitalvermögen erwirtschaften. Mit der Bescheinigung müssen die Steuerpflichtigen keine Abgeltungssteuer zahlen, obwohl ihre Einkünfte über dem Sparerfreibetrag liegen. Dies wird regelmäßig bei Rentnern, Studenten oder Schülern der Fall sein.  Das Einkommen darf eine gewisse Grenze allerdings nicht überschreiten. Die Bescheinigung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt und sodann dem Kreditinstitut vorgelegt werden. Wer die Beantragung einer solchen Bescheinigung vergisst, kann sich die Steuern über die Steuererklärung wieder vom Finanzamt holen.