Steuerlexikon

Nichtzulassungsbeschwerde

Eine Revision ist innerhalb der Finanzgerichtbarkeit nur zulässig, wenn das FG oder der BFH mittels Nichtzulassungsbeschwerde diese zugelassen hat. Diese Beschwerde dient nicht allgemein dazu die formelle und materielle Richtigkeit eines finanzgerichtlichen Urteils zu überprüfen. Lediglich qualifizierte Rechtsanwendungsfehler können mit Erfolg gerügt werden. Die Hürden für eine solche Beschwerde sind daher sehr hoch und der Bundesfinanzhof handhabt die Voraussetzungen sehr restriktiv.