Steuerlexikon

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein persönliches Recht, welches dem Nießbraucher das Recht einräumt, die Nutzungen aus einem belasteten Gegenstand zu ziehen. Dieses Rechte sind im Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragraphen 1030 ff. geregelt. Beim Nießbrauch sollte ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Vertrages gelegt werden, denn in seltenen Fällen kann der Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Abschreibungen entfallen. Insbesondere im Erbrecht spielt der Nießbrauch eine große Rolle.