Steuerlexikon

Nutzungsrechte

Bis heute kennt das Ertragssteuerrecht keine gesonderten Vorschriften über die steuerliche Erfassung der Einkünfte aus Nutzungsrechten. Hierzu zählen insbesondere der Nießbrauch und auch das dingliche Wohnrecht nach § 1093 BGB. Die Einordnung hängt nach Auffassung des BFH von der Art der Nutzung ab. Im Ergebnis spielt es für die steuerliche Qualifizierung der Überlassung eine Rolle, ob der Überlassung ein Vertrag zugrunde liegt, wie lange die Nutzung andauert und ob diese entgeltlich ist.