Steuerlexikon
Oberfinanzdirektion
Die Oberfinanzdirektion ist eine Behörde, die direkt dem Bundes- und Landesfinanzministerium nachgeordnet ist. Hauptaufgabe der Oberfinanzdirektion ist die Überwachung der Gesetzesanwendung, der Erlass von Anwendungsvorschriften und die Beaufsichtigung der nachgeordneten Finanzämter nach § 6 AO. Die in der Fachliteratur umstrittenen Nichtanwendungserlasse werden in der Regel von einer Oberfinanzdirektion als Antwort auf ein bestimmtes finanzgerichtliches Urteil erlassen.