Steuerlexikon

Objektsteuern

Die ältesten Steuern sind die sog. Objektsteuern, welche unmittelbar an ein bestimmtes Objekt anknüpfen. Dazu wird historisch insbesondere die Besteuerung von Grund und Boden, Landverpachtungen an Bauern gegen regelmäßige Sachabgaben und Abgaben für Häfen und Kanäle gezählt. Das moderne Beispiel für eine Objektsteuer ist die Grundsteuer.