Steuerlexikon
Ökosteuer
Der Begriff der Ökosteuer ist missverständlich, denn die Ökosteuer stellt keine eigenständige Verbrauchssteuer dar. Die Ökosteuer ist vielmehr als Oberbegriff für die Einnahmen aus der Mineralöl- und Stromsteuer zu verstehen. Die Ökosteuer soll nach Intention des Gesetzgebers zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge dienen. Das Aufkommen der Ökosteuer liegt im zweistelligen Milliardenbereich. Es kam vermehrt zu Verfassungsbeschwerden gegen diese Steuerformen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im Jahr 2004 die Verfassungskonformität der Steuererhebung bestätigt und eine Beeinträchtigung der Eigentums- und Berufsfreiheit verneint.