Steuerlexikon
Organkreis
Der Organkreis ist ein Zusammenschluss für eine Vereinigung von mehreren Organträgern und Organgesellschaftern. Ein solcher Zusammenschluss ist als Betrieb im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes anzusehen. Organkreise werden seit der Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2008 dazu eingesetzt, um Zinsaufwendungen abzuziehen. Während das Reformgesetz die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen eingeschränkt hat, ist der Organkreis begünstigt. Finanzierungen innerhalb eines Organs werden nämlich bei der Berechnung der Grenzen nicht berücksichtigt.