Steuerlexikon

Ort der Lieferung

Um die Steuerbarkeit einer Warenlieferung zu bestimmten, ist in der Regel der Lieferort ausschlaggebend. Allerdings ist nicht zwingend der Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Verfügungsgewalt über die Ware verschafft hat auch der Lieferort. Der Lieferort wird unterschiedlich bestimmt und hängt von der Art der Lieferung ab. Die Lieferungen mit einer Warenbewegung, d.h. der Abnehmer steht beim Kauf fest und ein Transport der Ware wird vereinbart, stellen das typische Beispiel einer Lieferung dar. Hier wird nicht auf den Empfänger abgestellt, sondern auf den Ort, an dem die erste Warenbewegung vorgenommen wird. Wenn der Lieferant also in Deutschland seine Betriebstätte hat, ist der Lieferort auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Lieferung in das Gemeinschafts- oder Drittlandsgebiet.