Steuerlexikon

Parkplatzkosten

Wenn sich der Arbeitnehmer einen Parkplatz in der Nähe seines Arbeitsplatzes anmietet, kann die Aufwendung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese Kosten sind bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten. Wenn der Arbeitgeber den Parkplatz anmietet und diesen dem Arbeitnehmer entgeltlos überlässt, ist darin kein geldwerter Vorteil zu sehen. Der Arbeitnehmer muss diesen Mehrwert dann nicht versteuern.