Steuerlexikon

Partiarisches Darlehen

Darunter ist eine besondere Form des Darlehens zu verstehen. Der Darlehensgeber erhält neben oder anstelle der Zinsen einen Anteil vom Geschäftsgewinn zugesprochen. Die werden meistens über längere Zeit an Unternehmen vergeben. Die Erträge unterliegen der Kapitalertragssteuer.