Steuerlexikon

Passivierung

Unter Passivierung ist die Aufnahme von Buchungsposten unter die Passiva in der Bilanz zu verstehen. Sowohl Aktivierung als auch Passivierung (Aktiva und Passiva) beziehen sich auf die Bilanzierung. Wert und Höhe der Passivierung müssen durch Bewertung vorgenommen werden. Die Pflichten des Kaufmanns zur Aufnahme der Schulden und deren Wert ergeben sich aus den Vorschriften zum Jahresabschluss und Bilanzierung im Handelsgesetzbuch.