Steuerlexikon

Pensionsfonds

Durch das Altersvermögensgesetz im Jahr 2001 wurde der Pensionsfond eingeführt. Er ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung und wird regelmäßig als GmbH, Verein oder Stiftung geführt. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse steht dem Arbeitnehmer allerdings ein Rechtsanspruch hinsichtlich der Leistungen zu.  Pensionsfonds können ihr Vermögen in einem höheren Maß als Pensionskassen in Aktien investieren. Die Beiträge stellen bereits in der aktiven Arbeitsphase einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, da der Arbeitnehmer einen rechtlichen Leistungsanspruch erhält, welcher nicht mehr entzogen werden kann. Damit führt die betriebliche Altersvorsorge mittels eines Pensionsfonds bereits zu einer vorgelagerten Besteuerung.