Steuerlexikon
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung und wird regelmäßig als Versicherungsverein oder Aktiengesellschaft errichtet. Beide Formen unterliegen der Aufsicht durch die Versicherungsaufsicht. Die Pensionskasse gewährt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen zum Eintritt des Erwerbsendes. Regelmäßig ist der Arbeitgeber selbst Mitglied in der Pensionskasse und verpflichtet sich zur Zahlung der zugesicherten Versorgungsleistung. Die Beiträge stellen bereits in der aktiven Arbeitsphase einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, da der Arbeitnehmer einen rechtlichen Leistungsanspruch erhält, welcher nicht mehr entzogen werden kann. Damit führt die betriebliche Altersvorsorge mittels einer Pensionskasse bereits zu einer vorgelagerten Besteuerung.