Steuerlexikon
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen des Arbeitgebers müssen in einem Unternehmen nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn
- ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versorgungsleistungen besteht,
- die Leistungen unter keinen Vorbehalt gestellt worden sind und
- die Zusage zur Erteilung der Pension schriftlich vorliegt.
Ein Vorbehalt liegt vor, wenn die Leistungen jederzeit widerrufen werden können oder der Arbeitgeber die Freiwilligkeit oder Unverbindlichkeit der Leistungen klarstellt.