Steuerlexikon

Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen des Arbeitgebers müssen in einem Unternehmen nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn

  • ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versorgungsleistungen besteht,
  • die Leistungen unter keinen Vorbehalt gestellt worden sind und
  • die Zusage zur Erteilung der Pension schriftlich vorliegt.

Ein Vorbehalt liegt vor, wenn die Leistungen jederzeit widerrufen werden können oder der Arbeitgeber die Freiwilligkeit oder Unverbindlichkeit der Leistungen klarstellt.