Steuerlexikon

Pferdesteuer

Zur Sanierung der Haushalte lassen sich die Gemeinden zunehmend neue Steuern einfallen. Dazu zählt in jüngster Zeit auch die Erhebung einer kommunalen Pferdesteuer, welche – ähnlich der Hundesteuer – an das Halten eines Pferdes im Gemeindegebiet anknüpft. Ob der Halter des Pferdes auch im gemeindegebiet wohnt, spielt für die Steuererhebung keine Rolle. Daher kommt es auch nicht zu einer Doppelbesteuerung. Auch wenn in der Rechtswissenschaft die Zulässigkeit einer solchen Steuer sehr kritisch bewertet wird, da die Förderung des Sports eine Staatszielbestimmung ist und der allg. Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG berührt sein könnte, hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2015 allerdings klargestellt, dass eine solche Steuer grundsätzlich zulässig ist.