Steuerlexikon

Preisgelder

Preisgelder unterliegen der Steuerpflicht, wenn sie in einem Zusammenhang mit einer Einkunftsart erworben sind. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn dem Preisgeld ein gewisses Gegenleistungsverhältnis zugrunde liegt. Wird Schauspielern oder Musikern für die Teilnahme an TV-Shows am Ende ein Preisgeld ausgezahlt, ist das Preisgeld regelmäßig steuerpflichtig. Film-, Musik-, Kunst-, und Literaturpreise stehen in einem engen Zusammenhang mit einer Einkunftsart und müssen daher i.d.R. auch versteuert werden. Der Preis für ein Lebenswerk hingegen ist steuerfrei. Der Bundesfinanzhof entschied im Jahr 2007 (Az. IX R 39/06), dass die Preisgelder, welche für die Teilnahme an einer TV-Show gezahlt werden, der Steuerpflicht unterliegen. Das Bundesfinanzministerium bezog im Jahr 2008 in einem Schreiben dazu Stellung. Die Gewinne aus sog. Quiz-Shows sind steuerfrei.