Steuerlexikon
Quellenprinzip
Das Quellenprinzip bezieht sich insbesondere auf das Außensteuerrecht bzw. das internationale Steuerrecht und wird oftmals mit der Quellensteuer gleichgesetzt. Demzufolge ist eine natürliche oder juristische Person in dem Land steuerpflichtig, in dem sie auch ihre Einkünfte erzielt. Gerechtfertigt wird diese Besteuerung durch die territoriale Bindung der Einnahmequelle zum jeweiligen Staat. Dem Quellenprinzip steht im internationalen Steuerrecht das Welteinkommensprinzip gegenüber. Deutschland besteuert prinzipiell nach dem Welteinkommensprinzip.