Steuerlexikon

Quellensteuer

Die Quellensteuer stellt keine eigene Steuerart dar, sondern ist die Bezeichnung für Steuern, welche direkt am Ort des Entstehens einer steuerpflichtigen Einnahme erhoben und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Die Steuer wird also unmittelbar an der Einkommensquelle erhoben. In Deutschland bilden die Lohnsteuer oder die Kapitalertragssteuer klassische Beispiele einer Quellensteuer.