Steuerlexikon

Rechnung

Nach § 14 UStG ist eine Rechnung jedes Dokument, das zur Abrechnung einer Leistung oder Lieferung dient. Auf die konkrete Bezeichnung des Dokuments kommt es nicht an. Daher kann die Rechnung durchaus auch als Quittung, Abrechnung o.ä. tituliert werden. Letztlich kommt es nur darauf an, dass die Anforderungen an eine Rechnung erfüllt sind. Grundsätzlich muss die Rechnung auf Papier ausgestellt werden. Wenn der Empfänger dem zustimmt, kann die Rechnung auch elektronisch übermittelt werden. Im strafrechtlichen Sinn stellt eine Rechnung auch eine Urkunde dar, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt ist.