Steuerlexikon

Rechtsberatungskosten

Die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt sind ebenso wie die Prozesskosten als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie beruflich veranlasst worden sind. Dazu zählen in der Regel die Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht, wenn es in der Sache um Streitigkeiten aus einem bestehenden oder kommenden Arbeitsverhältnis geht. Die Aufwendungen für Prozesse vor Finanzgerichten hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und Lohnsteuer können ebenso als Werbungskosten abgezogen werden.