Steuerlexikon
REIT
Die Abkürzung steht für Real Estate Investment Trust. Die Möglichkeit der indirekten Anlage in Immobilien wurde bereits seit Jahrzehnten im Ausland praktiziert und in Deutschland 2007 ermöglicht. Für solche Gesellschaften bestehen steuerrechtliche Besonderheiten. Eine sog. REIT-AG ist vollumfänglich von der Gewerbe- und Körperschaftssteuer befreit. Somit fallen keine Ertragssteuern an. Die Besteuerung der Gewinne erfolgt dann auf Ebene des Anteilseigners. Diese müssen Die Gewinne aus der Gesellschaft als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern.