Steuerlexikon
Rückwirkungsverbot
Es kommt im Steuerrecht öfters vor, dass der Gesetzgeber Regelungen im Einkommensteuerrecht oder anderen Steuergesetzen im Laufe eines Jahres verschärft und sich diese Verschärfungen negativ auf die Vermögenspositionen des Steuerpflichtigen auswirken. Dem Steuerpflichtigen muss jedoch die zu erwartende Abgabenlast bekannt sein, um diese bereits vorab zur Grundlage seines Handelns machen zu können. Jeder muss also absehen können, welche steuerliche Belastungen er zu erwarten hat. Daher gilt im Steuerrecht grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot. Dabei wird allerdings zwischen echter und unechter Rückwirkung unterschieden.