Steuerlexikon
Rumpfwirtschaftsjahr
Handelsrechtlich umfasst das Geschäftsjahr in der Regel 12 Monate nach § 240 HGB. Dieser Zeitraum darf nicht überschritten werden. In wenigen Ausnahmenfällen kann die Vorgabe jedoch unterschritten werden. Wird ein Unternehmen im Laufe eines Kalenderjahres eröffnet oder erworben, entsteht ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr, welches bis zum Ende des bereits laufenden Kalenderjahres andauert.