Steuerlexikon

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages. Der Rundfunkeitrag knüpft – im Gegensatz zum vorherigen Gebührenmodell – nicht an die tatsächliche Nutzung durch Radios oder Fernsehgeräte an, sondern an die Möglichkeit der Nutzung des bereitgestellten Angebots. Somit wird die Zahlung des Beitrages für jeden Haushalt fällig und betrifft auch Zweit- und privat genutzte Ferienwohnungen. Der Rundfunkbeitrag ist höchst umstritten und momentan sind einige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Jahr 2016 die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsmodells.