Steuerlexikon

Sale-Lease-Back-Verfahren

Das Sale-Lease-back-Verfahren bezeichnet eine besondere Vertragsform des Leasings. Die Leasinggesellschaft kauft das Objekt dem Leasingnehmer ab. Und im Gegenzug wird das Objekt an den Leasingnehmer (= Verkäufer) wieder vermietet oder verpachtet. Auf diese Weise wird des Substanzwert des Objekts finanziell realisiert, ohne die Nutzung zu ändern. Das Eigentum fällt in der Regel mit Ablauf der Miet-/Pachtzeit an den Verkäufer zurück. Durch den Verkauf eines Wirtschaftsguts, welches ggf. dem Betriebsvermögen des Unternehmens zugeordnet wird, kann der Liquiditätsvorteil im Wege der Ertragsbesteuerung nicht unerheblich verringert werden. Das Modell ist daher eine sehr beliebte und oft angewendete Form.