Steuerlexikon

Schmuggel

Unter Schmuggel ist die rechtswidrige Verbringung von Waren und Gütern über eine Landesgrenze, um Steuern oder Zölle einzusparen, zu verstehen. Den Begriff Schmuggel findet man im Steuerstrafrecht direkt. Unter § 373 AO wird gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel gefasst. Darunter ist die Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben zu verstehen. Der Bannbruch kann eine Form des Schmuggels darstellen. Die Strafandrohung beträgt nach § 370 Abs. 1 AO bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Einer alltäglichen Form des Schmuggels begegnet man im Reiseverkehr, wenn Urlauber durch den „grünen Ausgang“ laufen, obwohl sie abgabenpflichtige Waren mit sich führen. In Deutschland ist die zuständige Behörde für Bekämpfung des Schmuggels der Zoll.