Steuerlexikon

Selbständige Tätigkeit

Bei der Qualifizierung einer Tätigkeit als selbständige Tätigkeit kommt es nicht auf den Inhalt, sondern die Art und Weise der Ausführung an. Wenn der Steuerpflichtige Unternehmerinitiative entfalten kann und das Risiko trägt, liegt regelmäßig eine selbständige Tätigkeit vor. Der Steuerpflichtige muss also einen entsprechenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum innehaben und am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens teilhaben, d.h. er trägt das unmittelbare Risiko der Vergütung. Über diese Kriterien nehmen Finanzämter eine Abgrenzung der Gewinneinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG vor.