Steuerlexikon

Soll-Versteuerung

Die Sollversteuerung ist die Regelbesteuerungsart im Umsatzsteuerrecht. Die Ist-Besteuerung steht dazu in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Anknüpfungspunkt ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Sie entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach § 13 UStG. Wann die Einnahmen konkret vereinnahmt worden sind, spielt für die Besteuerung nach Soll-Versteuerung keine Rolle – mit Ausnahme von Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen.