Steuerlexikon
Sozialzwecknormen
Steuergesetzliche Normen, die dazu dienen, sozialpolitische, gesundheitspolitische, kulturpolitische etc. Ziele zu verwirklichen, werden Sozialzwecknormen genannt. Der Fiskalzweck tritt bei diesen Normen in den Hintergrund, da der Gesetzgeber in erster Linie andere Zwecke mit ihnen verfolgt. Die Normen können eine steuerliche Begünstigung (z.B. Gemeinnützigkeitsrecht) oder eine zusätzliche Belastung zur Folge haben (z.B. Alkohol- und Tabaksteuer). Die Normen sind über die Gesamtheit der Steuergesetze verstreut und dort zu finden, wo sie technisch zu verorten sind. Dies führt zu einer fehlenden Übersichtlichkeit und schafft auch ein gewisses Unverständnis.