Steuerlexikon

Sparerfreibetrag

Sparerfreibetrag war bis zum Jahr 2008 die Bezeichnung für einen steuerfreien Betrag der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ab dem 1.1.2009 wurde dieser Betrag mit den Werbungskosten zusammengefasst und wird seitdem Sparer-Pauschbetrag genannt. Den Ehegatten wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag gewährt. Die Verfassungskonformität des Sparer-Pauschbetrages ist umstritten. Der Gesetzgeber rechtfertigt seine Abweichung vom objektiven Nettoprinzip – die Werbungskosten können im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags nur pauschal abgezogen werden – durch die Vereinfachung und den Bürokratieabbau. Eine Reform sowie eine Erhöhung des Freibetrages stehen seit Jahren zur Diskussion.