Steuerlexikon

Spekulationsfrist

Während die Spekulationsfrist für Wertpapiere im Jahr 2009 ersatzlos abgeschafft wurde, gibt es in anderen Bereichen des Steuerrechts nach wie vor solche Fristen. Insbesondere für Immobilien und (Luxus-)Wirtschaftsgüter ist diese Frist von Bedeutung. Für Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Immobilienfonds und Miteigentumsanteilen an Immobilien gilt eine Frist von 10 Jahren. Wird die Immobilie allerdings nach 10 Jahren verkauft, muss regelmäßig keine Steuer auf den Gewinn gezahlt werden. Das Steuerrecht unterscheidet für mobile Gegenstände zwischen Wirtschaftsgütern und Alltagsgegenständen. Letztere unterliegen keiner Spekulationsfrist. Für Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Gemälde, Kunstgegenstände, Briefmarken und Wein sowie andere wertvolle Alkoholika gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wird die Frist nicht eingehalten, muss der Gewinn versteuert werden.