Steuerlexikon

Steuer

Nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO sind Steuern staatlich auferlegte Geldleistungen ohne Gegenleistung zur Deckung des allgemeinen staatlichen Finanzbedarfes. Mit Steuern darf neben dem Fiskalzweck auch ein Lenkungsziel verfolgt werden. Es wird zwischen direkten und indirekten Steuern sowie Aufwands- Verbrauchs- und Verkehrssteuern unterschieden.