Steuerlexikon

Stiftung

Die Stiftung ist eine selbständig rechtsfähige Einrichtung, welche auf Dauer einem bestimmten Zweck dient, der in einer Satzung festgelegt ist. Sie stellt keine Personenvereinigung dar. Von den Stiftungen des Privatrechts werden die Stiftungen des öffentlichen Rechts unterschieden. Die Zwecke einer Stiftung können gemeinnützig und damit steuerlich begünstigt sein oder nichtgemeinnützige Zwecke verfolgen. Private nichtgemeinnützige Stiftungen werden regelmäßig dazu genutzt, um das Vermögen einer Familie über Generationen hinweg zusammenzuhalten. Durch die Einbringung in die Stiftung wird verhindert, dass das Vermögen zersplittert oder vergeudet wird.